Verkauft ein Kfz-Händler einen Personenkraftwagen als fabrikneu, weisen aber Fahrzeuge dieser Modellreihe zum Zeitpunkt des Verkaufs einen um fünfzig Prozent größeren Tank auf, ist der verkaufte Pkw kein „Neuwagen“ mehr. Verweigert der Händler die Lieferung eines Fahrzeugs mit größerem Tank, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Da Fahrzeuge mit größerem Tank eine deutlich höhere Reichweite haben, handelt es sich um eine für den praktischen Gebrauch wesentliche Veränderung. Dies hätte man dem Käufer offenbaren müssen. (jlp, 8.4.05) Oberlandesgericht Köln Aktenzeichen 22 U 180/04
Käufer muss über Modelländerungen informiert sein
Ändert sich am Fahrzeugmodell ein wesentlicher Faktor, so muss der Händler den Käufer darüber in Kenntnis setzen.