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Kein Auskunftsanspruch bei abgelehnter Bewerbung

10.02.2014 15:59 Uhr
Wer zahlreiche Bewerbungen geschrieben hat, würde gerne den Grund für eine Ablehnung erfahren. Darauf gibt es aber keinen Anspruch

Ein abgelehnter Bewerber hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber, ob und nach welchen Kriterien ein anderer Kandidat eingestellt wurde.

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Ein abgelehnter Stellenbewerber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft gegen den Arbeitgeber, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und nach welchen Kriterien die Einstellung gegebenenfalls erfolgt ist.

Allein der Umstand, dass der Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, führt nicht zu der Vermutung einer unzulässigen Diskriminierung. Einen allgemeinen Anspruch auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch gibt es nicht.

(jlp)

Bundesarbeitsgericht

Aktenzeichen 8 AZR 287/08

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