Wer des öfteren zu schnell fährt, riskiert seinen Führerschein allein schon deshalb, weil sich die Fälle der Zuwiderhandlungen häufen. Allerdings darf es dann nicht zu einer Verhängung eines Fahrverbots kommen, wenn zwar fünf Voreintragungen gegeben sind, allerdings in keinem der Fälle der „Richtwert“ von 26 km/h Übertretung erreicht worden ist. Das gilt auch dann, wenn die letzte Voreintragung noch keine sechs Monate her ist. In diesem Fall sahen die Richter noch keine beharrliche Pflichtverletzung. (tra) Oberlandesgericht Bamberg Aktenzeichen 3 Ss OWi 384/2011
Kein Fahrverbot wegen "Unbelehrbarkeit"
Wer häufiger zu schnell fährt, riskiert ein Fahrverbot. Diese beliebte Praxis der Behörden hat jetzt das Oberlandesgericht Bamberg ins Visier genommen.