-- Anzeige --

Kein Gebrauchtpreis für Brillen

22.07.2011 13:14 Uhr
Geht bei einem Unfall eine Brille kaputt, hat der Geschädigte Anspruch auf nagelneue Sehgläser

Wird bei einem Unfall eine Brille beschädigt, muss dem Geschädigten der Preis für ein neues Modell ersetzt werden.

-- Anzeige --

Normalerweise ist es so, dass sich der Geschädigte eines Unfalls Abzüge beim Schadensersatz gefallen lassen muss, wenn der beschädigte Gegenstand bereits gebraucht war. Das ist bei der Beschädigung einer Brille nicht der Fall. Hier kann er den vollen Ersatz für die neue Brille verlangen, sofern es sich um ein vergleichbares Modell handelt. Das gilt dann allerdings nicht, wenn die alte Brille bereits vorgeschädigt war oder wegen einer Sehstärkenveränderung ohnehin ausgetauscht werden musste. (tra) Landgericht Münster Aktenzeichen 01 S 8/09

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.