Normalerweise ist es so, dass sich der Geschädigte eines Unfalls Abzüge beim Schadensersatz gefallen lassen muss, wenn der beschädigte Gegenstand bereits gebraucht war. Das ist bei der Beschädigung einer Brille nicht der Fall. Hier kann er den vollen Ersatz für die neue Brille verlangen, sofern es sich um ein vergleichbares Modell handelt. Das gilt dann allerdings nicht, wenn die alte Brille bereits vorgeschädigt war oder wegen einer Sehstärkenveränderung ohnehin ausgetauscht werden musste. (tra) Landgericht Münster Aktenzeichen 01 S 8/09
Kein Gebrauchtpreis für Brillen
Wird bei einem Unfall eine Brille beschädigt, muss dem Geschädigten der Preis für ein neues Modell ersetzt werden.