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Kein Handy-Verstoß bei Start-Stopp-Funktion

21.07.2015 09:51 Uhr
Kein Handy-Verstoß bei Start-Stopp-Funktion
Ist das Auto ausgeschaltet - und sei es per Start-Stopp-Funktion - gilt das Handyverbot am Steuer nicht, sagt das OLG Hamm
© Foto: Syda Productions/Fotolia

Ist das Fahrzeug aufgrund des Anspringens der Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet, liegt keine unerlaubte Nutzung eines Handys vor, wenn dieses aufgenommen wird.

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Ist das Fahrzeug aufgrund des Anspringens der Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet, liegt keine unerlaubte Nutzung eines Handys vor, wenn dieses aufgenommen wird.

Es kommt nicht darauf an, ob der Motor automatisch oder manuell abgeschaltet wurde.

(tra)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 1 RBs 1/14

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