In einem reinen Wohngebiet ist der Betrieb einer Pkw-Standheizung nicht ohne weiteres zulässig. Ein Anwohner kann verlangen, dass die Standheizung ausgeschaltet bleibt, wenn dadurch sein Schlafbedürfnis beeinträchtigt wird. Insbesondere gilt dies dann, wenn das Fahrzeug in ausreichendem Abstand zur beeinträchtigten Wohnung woanders geparkt werden kann. (jlp, 07.04.05) Amtsgericht München Aktenzeichen 123 C 3000/03
Kein Recht auf Nutzung der Standheizung im Wohngebiet
Anwohner, deren Schlaf durch eine Pkw-Standheizung gestört wird, können sich wehren.