Kein Schadenersatz für entgangene Lebensfreude

22.03.2012 17:19 Uhr

Schadenersatz in Form eines Nutzungsausfalls muss nicht gezahlt werden.

Ein bei einem Verkehrsunfall an der Hand verletzter Pkw-Fahrer verlangte von dem Unfallverursacher nicht nur den Ersatz des Fahrzeugschadens, sondern auch Schadenersatz in Form eines Nutzungsausfalls, da er aufgrund der Handverletzung nicht mehr Motorrad fahren konnte.

Die Klage wurde abgewiesen, da „Nutzungsausfall von Lebensfreude“ nicht zum Schadenersatz gehört.

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZA 40/11

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