Wer nach einer Kollision mit der Leitplanke die Unfallstelle verlässt und die Polizei nicht darüber informiert, verletzt seine Aufklärungsobliegenheiten gegenüber der Kaskoversicherung. Diese muss den Schaden am Fahrzeug folglich nicht ersetzen.
Im vorliegenden Fall war der Fahrer eines Pkw auf der Autobahn in einer Baustelle mit der linken Fahrzeugseite an einer Leitplanke vorbeigeschrammt. Hierüber unterrichtete er die Polizei nicht. Er meldete den Fahrzeugschaden lediglich seiner Kaskoversicherung und wollte diesen ersetzt erhalten.
Die Versicherung lehnte zu Recht ab. Der Versicherungsnehmer sei verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadensereignisses dienen könne. Verletzt der Betroffene diese Aufklärungsobliegenheit, indem er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, müsse die Versicherung nicht zahlen. Das Argument des Fahrers, die Leitplanke sei alt und bereits beschädigt gewesen, zählte nicht. Der Fahrer hätte in jedem Fall die Polizei benachrichtigen müssen.
(tra)
Landgericht Krefeld
Aktenzeichen 5 O 100/12