Ein Versicherer kann bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer mit 2,7 Promille gefahren ist und dabei einen Unfall verursacht hat. Hier wiegt das Verschulden derart hoch, dass die Vollkaskoversicherung keinen Schadenersatz für sein beschädigtes Fahrzeug leisten muss. (jlp) Bundesgerichtshof Aktenzeichen IV ZR 225/10
Kein Versicherungsschutz bei Vollrausch
Wer sich im Vollrausch hinters Steuer setzt und einen Unfall baut, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt.