Die Versicherung eines Schädigers darf den Geschädigten grundsätzlich an eine freie Fachwerkstatt verweisen, da bei diesen in der Regel die Stundenverrechnungssätze niedriger sind. Dies ist für den Geschädigten aber dann unzumutbar, wenn das Fahrzeug noch keine drei Jahre alt ist.
Ferner ist es auch bei älteren Fahrzeugen unzumutbar, wenn die freie Werkstatt zu weit vom Wohnort entfernt ist oder aber der Geschädigte sein Fahrzeug in der Vergangenheit stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat reparieren und warten lassen und das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist.
(tra)
Landgericht Wuppertal
Aktenzeichen 8 S 64/11