Wenn ein Leasingfahrzeug bereits 4.200 Kilometer gelaufen ist und über einen Monat zugelassen war, als es zu einem Unfall kam, kommt eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nicht mehr in Betracht.
(tra)
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 14 U 181/11
Nach einer Laufleistung von 4.200 Kilometern kommt eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nicht in Betracht.
Wenn ein Leasingfahrzeug bereits 4.200 Kilometer gelaufen ist und über einen Monat zugelassen war, als es zu einem Unfall kam, kommt eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nicht mehr in Betracht.
(tra)
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 14 U 181/11
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