Konsumiert jemand täglich Cannabis, das zum überwiegenden Teil illegal beschafft wurde, hilft dem Betroffenen eine Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz zum Nachweis der Fahreignung nicht weiter.
Folgenden Fall hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zur Entscheidung vorliegen: Dem Betroffenen sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden, weil die Behörde davon ausging, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund seines Drogenkonsums ungeeignet ist. Der Betroffene erklärte, dass er zwar täglich Cannabis konsumiere, verwies aber darauf, dass er eine Erlaubnis habe, im Zuge einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie Medizinal-Cannabis aus der Apotheke zu beziehen.
Er übersah dabei nach Ansicht des Gerichts jedoch, dass er sich das Cannabis zum wesentlichen Teil illegal besorgte und dieses zusätzlich konsumierte. Damit durfte die Behörde zurecht die Ungeeignetheit annehmen. (ctw/tr)
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Aktenzeichen 10 S 1503/16