Die Käuferin kaufte einen gebrauchten Pkw mit der Bemerkung „HU neu“. Die Hauptuntersuchung wurde am Kauftag durchgeführt. Doch dann kam alles anders.
Bereits einen Tag später versagte der Motor mehrfach, ferner wurden erhebliche Korrosionsschäden festgestellt, die die Erteilung einer TÜV-Plakette infrage stellte.
Üblicherweise hätte der Händler hier die Möglichkeit der Nachbesserung erhalten müssen. Da hier aber jedwedes Vertrauen in die Kompetenz des Gebrauchtwagenhändlers erschüttert war, konnte die Käuferin sofort vom Vertrag zurücktreten.
(tra/tc)
Aktenzeichen VIII ZR 80/14