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Keine Nacherfüllung erforderlich

05.08.2015 13:35 Uhr
Keine Nacherfüllung erforderlich
Auto nach der Hauptuntersuchung: Stellt der Eigentümer doch noch gravierende Defizite fest, kann er vom Vertrag sofort zurücktreten
© Foto: Henry Schmitt/Fotolia

Die Käuferin kaufte einen gebrauchten Pkw mit der Bemerkung „HU neu“. Die Hauptuntersuchung wurde am Kauftag durchgeführt. Doch dann kam alles anders.

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Die Käuferin kaufte einen gebrauchten Pkw mit der Bemerkung „HU neu“. Die Hauptuntersuchung wurde am Kauftag durchgeführt. Doch dann kam alles anders.

Bereits einen Tag später versagte der Motor mehrfach, ferner wurden erhebliche Korrosionsschäden festgestellt, die die Erteilung einer TÜV-Plakette infrage stellte.

Üblicherweise hätte der Händler hier die Möglichkeit der Nachbesserung erhalten müssen. Da hier aber jedwedes Vertrauen in die Kompetenz des Gebrauchtwagenhändlers erschüttert war, konnte die Käuferin sofort vom Vertrag zurücktreten.

(tra/tc)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VIII ZR 80/14

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