Wem für die Laufzeit seines Arbeitsvertrags von der Firma ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wurde, den er auch privat benutzen darf, der muss das Auto nicht gleich zurückgeben, wenn er erkrankt. Er kann das Fahrzeug selbst dann noch weiter behalten, wenn wegen der Länge der Krankheit schon die gesetzliche Entgeltfortzahlung eingestellt worden ist. Das geht aus einem Urteil hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist. Erst mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird auch der Herausgabeanspruch für den Arbeitgeber wirksam. (bub, 3.9.07) Landesarbeitsgericht Berlin Aktenzeichen 10 Sa 2171/06
Keine Rückgabe des Dienstwagens bei Krankheit
Wer für längere Zeit erkrankt, muss nicht automatisch seinen Dienstwagen zurückgeben.