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Keine Sperrzeit trotz Aufhebungsvertrag

07.02.2013 16:39 Uhr

Nicht immer führt ein Aufhebungsvertrag dazu, dass eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängt wird.

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Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber angesichts einer drohenden betriebsbedingten Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit Zahlung einer Abfindung, die sich im gesetzlichen Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes hält, so steht dem Arbeitnehmer ein wichtiger Grund zur Seite, der eine Sperrzeit ausschließt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ganz offenkundig eine Gesetzesumgehung vorliegt. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die beabsichtigte Kündigung offenkundig rechtswidrig wäre.

(jlp)

Bundessozialgericht

Aktenzeichen B 11 AL 6/11 R

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