Die Haftung eines Traktorfahrers kann auf Null reduziert werden, wenn er von einer Landstraße nach links in einen Wirtschaftsweg abbiegen will und er von einem anderen Fahrzeug überholt wird.
Der überholende Fahrzeugführer handelt in einer solchen Situation grob fahrlässig. Gerade bei potenziellem Gegenverkehr muss der Traktorfahrer nicht mit dem Überholen nachfolgender Fahrzeuge rechnen.
Der überholende Fahrzeugführer haftet damit für die Unfallfolgen alleine.
(jlp)
Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Aktenzeichen 22 U 225/13