Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, eine Bordsteinkante, die an eine Parktasche angrenzt, abzusenken. So trifft den Autofahrer, der in diese Parktasche fährt, ein überwiegendes Mitverschulden, wenn sein Fahrzeug infolge einer Kollision mit der Bordsteinkante beschädigt wird.
Dies gilt umso mehr, als dass er auch verpflichtet ist, das im Fahrzeug befindliche Parc Distance Control-System einzuschalten.
(tra)
Landgericht Wiesbaden
Aktenzeichen 9 O 34/11