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Kommune muss nicht für Schaden an Ferrari haften

07.03.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Kommune muss nicht für Schaden an Ferrari haften
Die geringe Bodenfreiheit wurde dem Ferrari F40 zum Verhängnis (Symbolbild)
© Foto: Auto-Medienportal.Net/Sotheby's

Ein erhobener Gullydeckel beschädigte einen Sportwagen, als dieser beim Überfahren aufsetzte. Der Besitzer des Ferrari verlangte Schadenersatz, das OLG Koblenz sah das anders.

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Mit einem Sportwagen wird eine vermeintlich harmlose Erhöhung auf öffentlichen Straßen schnell zur Gefahr. Dies zeigt ein Fall über den unter anderem das Onlineportal anwaltsregister.de berichtet. Der Besitzer eines Ferarri F40 überfuhr einen erhobenen Gullydeckel, setzte mit seinem italienischen Sportwagen auf und beschädigte diesen. In der Folge verlangte er von der Kommune Schadenersatz, die Versicherung der Gemeinde lehnte das aber ab. Denn der Grund für die Beschädigung war nach Ansicht der Versicherung einzig und allein die niedrige Bodenfreiheit des Fahrzeugs (12,5 Zentimeter). Der Ferrari-Besitzer bemängelte, dass vor der Gefahrenstelle nicht gewarnt oder diese nicht gleich ganz beseitigt wurde.

Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Dieses urteilte im Sinne der Kommune. Gemeinden müssen zwar unter bestimmten Voraussetzungen vor Gefahrenstellen warnen und gegebenenfalls Maßnahmen treffen, dass diese beseitigt werden. Der erhobene Gullydeckel sei aber auch vom Fahrer eindeutig erkennbar gewesen, zumal dieser um die besondere Beschaffenheit seines Fahrzeugs wusste. Das Mitverschulden des Fahrers wurde als so hoch bemessen, dass eine Haftung der Gemeinde ausgeschlossen wurde.

Oberlandesgericht Koblenz
12 U 1012/21

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