Korrektes Parken zahlt sich aus

16.03.2012 10:07 Uhr

Eine Mithaftung muss ein Fahrzeug-Halter zahlen, wenn das Fahrzeug beim Parken in den Verkehrsraum hineinragt.

Wenn ein Fahrzeug nach dem Abstellen noch etwa 20 Zentimeter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, riskiert der Fahrer eine Mithaftung bei einer Kollision mit vorbeifahrenden Fahrzeugen.

Im verhandelten Fall musste der Fahrer des parkenden Fahrzeugs 20 Prozent des Schadens übernehmen. Ein Fahrzeug, dass derart in den Verkehrsraum hineinrage, befinde sich nach § 7 Straßenverkehrsgesetz noch in Betrieb, so das Gericht.

(tra)

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen 302 S 65/10

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