Nach einem Unfall hat der Geschädigte viele Wege zu bestreiten, um den Unfallschaden ersetzt zu bekommen. Hierzu gehören beispielsweise Telefonkosten, Fahrtkosten oder Porto. Damit der Geschädigte nicht jeden einzelnen, angegebenen Cent nachweisen muss, billigt ihm die Rechtsprechung eine Kostenpauschale zu. Das Amtsgericht Starnberg hat nun diese Kostenpauschale auf 30 Euro festgesetzt und hält es für angemessen, wenn die Versicherung auch diese Kostenpauschale bezahlt. (jlp, 14.11.07) Amtsgericht Starnberg Aktenzeichen 2 C 2213/06
Kostenpauschale nach Verkehrsunfall
Wer bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurde, kann bei der Versicherung eine Pauschale für die entstandenen Verwaltungskosten geltend machen.