Während bisherige Radarkontrollen immer Stichproben seien, würden mit dem neuen Streckenradar alle Verkehrsteilnehmer ohne einen Anlass pauschal unter Verdacht gestellt, sagt Daniela Mielchen, Verkehrsrechtsexpertin der Deutschen Anwaltauskunft. „Durch die neuen technischen Möglichkeiten werden immer mehr Daten über den einzelnen Fahrer erhoben. Damit müssen wir sehr vorsichtig umgehen.“
Vom kommenden Frühjahr an testet Niedersachsen als erstes Bundesland das Streckenradar, das auch als „Section Control“ bekannt ist. Befürworter der neuen Technik verweisen auf die Harmonisierung des Verkehrsflusses und die erhöhte Sicherheit etwa in Baustellenbereichen oder Tunnelstrecken, wie sich etwa in Österreich zeige. Zwar gebe es womöglich weniger Verkehrsverstöße, wenn jede Aktion eines Fahrers kontrolliert werde, sagt Mielchen, „aber die Freiheit des Einzelnen wird erheblich eingeschränkt“.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte sich 2009 – gegen die Stimmen aus der Anwaltschaft – bereits für einen Modellversuch mit Abschnittskontrollen ausgesprochen, unter bestimmten Bedingungen wie die Sicherstellung, dass die erhobenen Daten ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden. In Niedersachsen sollen die Fahrzeuge daher nur von hinten und so fotografiert werden, dass der Fahrer nicht identifizierbar sei.
Nach Auswahl eines unfallträchtigen Bundes- oder Landstraßenabschnitts mit einer Länge von drei bis acht Kilometern soll der 18-monatige Test in Niedersachsen im Frühjahr 2015 beginnen.
„Dieses System birgt die Gefahr, dass alle Autofahrer unter einen Generalverdacht gestellt werden“, ergänzt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Diese Form der Geschwindigkeitsüberwachung erfordere, dass die Autofahrer fotografiert werden, und zwar alle, auch die verkehrsgerecht Fahrenden. Denn die Geschwindigkeitsüberschreitung könne erst mit dem Passieren des Endpunktes festgestellt werden. Der Alltag zeige, dass Daten ständig – auch illegal – missbraucht werden, sagt Walentowski.
(tc)