Wer links in ein Grundstück einbiegen möchte, muss besonders sorgfältig fahren. Dies bedeutet insbesondere, dass er auch auf den rückwärtigen Verkehr achten muss.
Wird er überholt und übersieht er den Überholer, ist davon auszugehen, dass er nicht achtsam genug gefahren ist. Aufgrund der Sorgfaltspflichtverletzung haftet er für den Unfall allein.
(tra)
Aktenzeichen 302 O 220/14