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Linksabbieger haftet allein

07.09.2015 11:05 Uhr
Linksabbieger haftet allein
Alleinhaftung möglich: Beim Linksabbiegen ist die Justiz meist streng
© Foto: helmutvogler/Fotolia

Wer links in ein Grundstück einbiegen möchte, muss besonders sorgfältig fahren. Dies bedeutet insbesondere, dass er auch auf den rückwärtigen Verkehr achten muss.

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Wer links in ein Grundstück einbiegen möchte, muss besonders sorgfältig fahren. Dies bedeutet insbesondere, dass er auch auf den rückwärtigen Verkehr achten muss.

Wird er überholt und übersieht er den Überholer, ist davon auszugehen, dass er nicht achtsam genug gefahren ist. Aufgrund der Sorgfaltspflichtverletzung haftet er für den Unfall allein.

(tra)

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen 302 O 220/14

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