Wird ein Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt, so muss ihm nicht automatisch der Führerschein entzogen werden. Jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene keine Vorstrafen vorzuweisen hat. Ist seit einer Vorstrafe mehr als ein Jahr vergangen und hat der Fahrer in dieser Zeit schon wieder 125.000 Kilometer völlig beanstandungsfrei zurückgelegt, kommt auch in solch einem Fall ein Fahrverbot nicht in Betracht. (jlp, 09.03.05) Landgericht München I Aktenzeichen: 26 Ns 497 Js 109 227/03
Lkw-Fahrer: Fahrverbot nicht automatisch
Bei „guter Führung“ muss ein Berufskraftfahrer nicht gleich ein Fahrverbot bekommen, wenn er zu einer Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden ist.