Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis aus, so gehört es zu den vertraglichen Nebenpflichten beider Parteien, dass Schäden an den Rechtsgütern des anderen vermieden werden. Wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses von einem Vertragspartner für den anderen ein E-Mail-Account angelegt, auf dem dieser auch private Mails speichert, entspricht es den vertraglichen Nebenpflichten, von einer Löschung des Accounts nach Beendigung des Vertragsverhältnisses solange abzusehen, bis klar ist, dass die andere Partei an der Nutzung des Accounts kein Interesse mehr hat. Wird diese Nebenpflicht verletzt, so kann der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens haben.
(jlp)
Oberlandesgericht Dresden
Aktenzeichen 4 W 961/12