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Mietwagen: Haftung trotz fehlender Unfallbeteiligung

17.01.2013 15:39 Uhr
Mietfahrzeuge sollten nur von dem im Vertrag festgelegten Personenkreis genutzt werden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der Mieter eines Pkw für die Unfallschäden am Mietfahrzeug haftet, auch wenn er selber nicht an dem Unfall beteiligt war, weil er jemand anderen mit dem Fahrzeug hat fahren lassen.

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Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der Mieter eines Pkw für die Unfallschäden am Mietfahrzeug haftet, auch wenn er selber nicht an dem Unfall beteiligt war, weil er jemand anderen mit dem Fahrzeug hat fahren lassen. Dies berichtet die Deutsche Anwaltshotline.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene einen Pkw gemietet und seine Partnerin damit fahren lassen, die einen Unfall mit dem Fahrzeug verursachte. Ein derartiges Verhalten des Betroffenen stelle nach Ansicht des Mietunternehmens eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs dar.

Zwar will der Betroffene kurz vor dem Unfall telefonisch eine Vertragsverlängerung unter Einbeziehung seiner Partnerin vereinbart haben, dies sei nach Ansicht des Gerichts jedoch ohne Bedeutung. Denn das Vertragsverhältnis war zum Zeitpunkt des Unfalls bereits abgelaufen, sodass sich der Betroffene mit der Rückgabe des Pkw im Verzug befand.

(tf)

Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen I-12 U 10/12

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