Ab dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Die entsprechende „Mindestlohnpassungsverordnung“ wurde Ende Oktober vom Bundeskabinett beschlossen und tritt zum Jahreswechsel in Kraft.
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der sogenannten Mindestlohnkommission, die im Juni die Anhebung empfohlen hatte. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Dabei soll die Mindestlohnkommission mehrere Faktoren berücksichtigen: einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen sowie eine Nichtgefährdung der Beschäftigung.
Zudem soll sie sich an der Tarifentwicklung orientieren. Aus diesem Grund flossen in die Empfehlung der Kommission, den Mindestlohn um 34 Cent zu erhöhen, die Tarifverdienste vom Zeitpunkt der Einführung bis Ende Juni 2016 ein. Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie aus der Wissenschaft.
Die Bundesregierung hat den Beschluss der Kommission umgesetzt und für verbindlich erklärt. Sie kann dabei von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen. Die Kommission wird in zwei Jahren wieder über eine Anpassung beraten, die nächste Anhebung gibt es also wahrscheinlich zum 1. Januar 2019.
(tr)