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Mithaftung bei gesetztem Blinker

05.05.2014 13:12 Uhr
Mithaftung bei gesetztem Blinker
Wer blinkt und trotzdem geradeaus weiter fährt, schafft eine unklare Verkehrssituation
© Foto: M. Urban_Fotolia

Wer blinkt und trotzdem geradeaus weiter fährt, schafft eine unklare Verkehrssituation und haftet im Falle eines Unfalls mit.

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Der Fahrer auf einer vorfahrtsberechtigten Straße haftet in Höhe von 20 Prozent mit, wenn er unmittelbar vor einem Kreuzungsbereich einmalig den Blinker nach rechts betätigt, dann aber doch geradeaus weiter fährt. Der Wartepflichtige ist hierdurch einer unklaren Verkehrssituation ausgesetzt. Der Blinkende hätte sich nach dem Schaffen dieser Situation dem Kreuzungsbereich langsamer nähern und notfalls mit dem Wartepflichtigen verständigen müssen.

(tra)

Landgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 13 S 34/13

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