Ein Albtraum: Das neue Auto funktioniert nicht und man findet sich immer wieder in der Werkstatt wieder. Der eine Fehler wird behoben, doch der nächste folgt. Grundsätzlich hat der Lieferant immer wieder das Recht, nachzubessern, weil es sich immer um einen neuen Fehler handelt, der behoben werden kann. Damit diese Kette sich nicht beliebig lange fortsetzt, hat jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart eine Entscheidung zugunsten des Käufers gefällt: Treten immer wieder Fehler an einem neuen Fahrzeug auf, so handelt es sich offensichtlich um ein Fahrzeug, das nicht mit der nötigen Sorgfalt hergestellt worden ist. Da immer wieder neue Ausfälle, die auf nicht sach- und fachgerechte Fertigung zurückzuführen sind, zu befürchten sind, hat der Käufer in einem solchen Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und gegen Rückerstattung des Kaufpreises das Auto zurückzugeben. (tra, 7.3.07) Oberlandesgericht Stuttgart Aktenzeichen 4 U 49/06
"Montagsauto" kann zurückgegeben werden

Den immer wieder aufs Neue erfolgenden "Nachbesserungen" bei so genannten Montagsautos haben die Richter jetzt einen Riegel vorgeschoben.