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Motorradfahrer berührungslos zu Fall gebracht

09.01.2019 09:49 Uhr
Motorradfahrer berührungslos zu Fall gebracht
Ein Motorradfahrer kam nach einer Vollbremsung zu Fall
© Foto: lassedesignen/Fotolia

Es muss nicht immer zu einer Kollision kommen, um in Haftung genommen zu werden. Das musste ein unaufmerksamer Autofahrer erfahren.

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Ein Autofahrer fuhr von einem Parkstreifen auf die Straße, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten. Ein Autofahrer konnte noch rechtzeitig bremsen, aber der nachfolgende Motorradfahrer hatte Pech: Er kam nach seiner Vollbremsung zu Fall.

Eine Berührung mit dem ihm vorausfahrenden Auto gab es nicht. Für diesen Unfall haftet der unaufmerksame Parkstreifen-Starter allein, entschied das Landgericht Hamburg. Es erkannte einen Verstoß gegen Paragraf 10 StVO.

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen 331 S 69/17

(tra)

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