Auch wenn ein Fahrzeug schon sieben Jahre alt ist und eine Laufleistung von 170.000 Kilometern aufweist, hat der Eigentümer einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Hersteller, wenn eine Ölstandsanzeige nicht funktioniert und es hierdurch zu einem Motorschaden kommt. Es hatte weder in der Bedienungsanleitung noch an sonstiger Stelle einen Hinweis auf diesen möglichen Fehler des Fahrzeuges gegeben. Das Alter und die Laufleistung des Fahrzeuges spielen dabei keine Rolle. (tra, 2.11.10) Landgericht Chemnitz Aktenzeichen 2 O 1913/08
Motorschaden: Hersteller muss zahlen
Auch bei einem sieben Jahre alten Fahrzeug muss der Hersteller gegebenenfalls Schadensersatz leisten, wenn es zu einem Motorschaden kommt.