-- Anzeige --

MPU für Radfahrer denkbar

12.12.2012 10:52 Uhr
Alkohol im Radverkehr
Auch wer alkoholisiert mit dem Rad fährt, riskiert einen Führerscheinentzug
© Foto: Philipp Guelland_ddp

Wird ein Radfahrer im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auffällig, so ist das von ihm ausgehende Gefahrenpotential ausreichend, um ein medizinisch-psychologisches Gutachten von ihm zu fordern.

-- Anzeige --

Wird ein Radfahrer im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auffällig, so ist das von ihm ausgehende Gefahrenpotential ausreichend, um - ohne weitere Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls - ein medizinisch-psychologisches Gutachten von ihm zu fordern.

Fällt dieses Gutachten negativ aus, oder legt der Betroffene ein solches Gutachten nicht vor, kann dem Fahrzeugführer auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn er „nur“ mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war.

(jlp)

Oberverwaltungsgericht Koblenz

Aktenzeichen 10 A 10284/12.OVG

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.