Für einen Dieselmotor ist es typisch, dass der Motor nach dem Anlassen beim Kaltstart ein nagelndes Geräusch von sich gibt. Dieses Geräusch ist nicht als Mangel zu qualifizieren und gibt dem Käufer kein Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(jlp)
Landgericht Coburg
Aktenzeichen 13 O 366/11