Wer beim Fahren sein Navigationssystem bedient und deshalb einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Text: Wenn ein Fahrer sein Navigationsgerät während der Fahrt bedient und deshalb einen Unfall verursacht, handelt er grob fahrlässig. Er verliert dann auch seinen Versicherungsschutz. Darauf weist der Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VDVKA) in einer Pressemitteilung hin, die sich auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam bezieht. Verhandelt wurde dort gegen einen Autofahrer, der auf der Autobahn mit einem Mietwagen nach einem Überholmanöver wieder hatte rechts einscheren wollen, dabei gerade das Navigationsgerät bedient hatte und deshalb auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren war. Er musste so nicht nur die mit dem beklagten Autovermieter vereinbarte Selbstbeteiligung tragen, sondern den ganzen Schaden. (dif, 12.02.10) Landgericht Potsdam
Navi-Bedienung unterwegs - Versicherungsschutz ist weg

Wer beim Fahren sein Navigationssystem bedient und deshalb einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz.