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Ohne MPU geht nichts

13.03.2015 09:49 Uhr
Ohne MPU geht nichts
Wer mit 1,34 Promille fährt, muss den Termin zur MPU wahrnehmen, um den Führerschein wiederzubekommen, sagt der Verwaltungsgerichtshof München
© Foto: shootingankauf_Fotolia

Ist die Fahrerlaubnis im Strafverfahren wegen einer Alkoholfahrt mit 1,34 Promille entzogen worden, ist eine vorläufige Fahrerlaubniserteilung ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) abzulehnen.

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Ist die Fahrerlaubnis im Strafverfahren wegen einer Alkoholfahrt mit 1,34 Promille entzogen worden, ist eine vorläufige Fahrerlaubniserteilung ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) abzulehnen.

Eine Fahreignungsüberprüfung durch eine MPU ist notwendig aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Gefahren, die von alkoholisierten Kraftfahrzeugführern ausgehen.

(jlp)

Verwaltungsgerichtshof München

Aktenzeichen 11 CE 14.1776

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