Ordnungswidrigkeitsverfahren: Keine E-Mail ans Gericht

16.07.2012 12:51 Uhr
Der Versand einer E-Mail reicht nicht aus, um eine Beschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren einzulegen

Möchte man in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren Beschwerde einlegen, bedarf dies der Schriftform - eine E-Mail reicht nicht aus.

Wer gegen eine Entscheidung des Gerichts in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Beschwerde einlegen möchte, muss dies schriftlich machen.

Dazu reicht es nicht aus, dass eine E-Mail gesandt wird. Gegen die Gerichtsentscheidung im Ordnungswidrigkeitenverfahren legte der Betroffene per E-Mail innerhalb der Frist von acht Tagen Beschwerde ein.

Diese wurde als unzulässig verworfen. Hierdurch wird die Schriftform nicht gewahrt, denn es fehlt an einem Originalschriftstück, das zumindest beim Absender vorliegt.

Ferner ist auch nicht in jedem Fall sichergestellt, dass die E-Mail am Empfangsort, also beim Gericht, ausgedruckt wird und damit urkundlich in Erscheinung tritt.

E-Mails sind nur dann zulässig, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht, dies ist im Ordnungswidrigkeitengesetz jedoch nicht der Fall. Dabei musste das Gericht auch den Betroffenen nicht gesondert darauf hinweisen, dass eine E-Mail die Schriftform nicht wahrt.

(tra)

Oberlandesgericht Oldenburg

Aktenzeichen 2 SsRs 294/11

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.