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Parkplatz: Nutzung in ganzer Breite

14.07.2014 10:20 Uhr
Parkplatz: Nutzung in ganzer Breite
Wer auf einem Stellplatz parkt, darf diesen bis zu seinen Grenzen nutzen
© Foto: torsakarin/Fotolia

Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen.

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Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. Denn der Parkplatzinhaber muss sich nur an die Grenzen seines Parkplatzes halten. Er ist zur Nutzung des kompletten Stellplatzes berechtigt. Auch das Gebot der Rücksichtnahme ist nicht verletzt.

(jlp)

Amtsgericht München

Aktenzeichen 415 C 3398/13

 

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