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Parkverbot an Elektroladestation

12.07.2014 09:55 Uhr
Parkverbot an Elektroladestation
© Foto: Petair/Fotolia

Aus einem an einer Elektroladestation aufgestellten Parkplatzschild mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ergibt sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

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Das Parkverbot ist zu beachten, auch wenn es ohne Rechtsgrundlage angeordnet wurde. Die Beschilderung ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Sie ist nur dann nichtig und nicht zu beachten, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler leidet.

(jlp)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 5 RBs 13/14

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