Lässt der Käufer eines Pkw einen Mangel am gekauften Fahrzeug selbst reparieren, ohne dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen, so hat er gegen den Fahrzeugverkäufer keinen Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten. Nur wenn der Verkäufer zur Mängelbeseitigung aufgefordert wird und diese fehlschlägt, steht dem Käufer ein Selbstvornahmerecht zu. Gleiches gilt, wenn der Fahrzeugverkäufer die Gewährleistungsreparatur ablehnen sollte. (jlp, 09.03.05) Landgericht Giessen Aktenzeichen: 1 S 453/03 (nicht rechtskräftig)
Pkw-Verkäufer hat Nachbesserungsrecht
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss bei Reklamationen erst dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor er einen Schaden beseitigen lässt.