Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt.
Eine Übereinstimmung zwischen Plakette und Kfz-Kennzeichen ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Denn nur so ist eine Kontrolle möglich, ob das Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren darf.
Bereits das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
(jlp)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 1 RBs 135/13