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Probezeitverlängerung bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen

29.10.2012 15:35 Uhr

Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit für den Fall, dass schwerwiegende Verkehrsverstöße vorliegen, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit für den Fall, dass schwerwiegende Verkehrsverstöße vorliegen, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Hier war die Maßnahme angeordnet worden, nachdem ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch Fehlverhalten an Wechsellichtzeichen festgestellt worden war. Dies war zulässig.

 (tra)

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Aktenzeichen 12 LA 186/11

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