Das Anbringen von Reflektoren an der Hinterseite der Fahrzeugsonnenblenden, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigten Aufnahmen unbrauchbar werden, weil die Reflektoren das Blitzlicht zurückstrahlen und so zu einer Überbelichtung des Fahrerbildes führen, erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung. Für einen kurzen Moment war nämlich die Anlage unbrauchbar und konnte keine funktionsgerechten Bilder liefern. (jlp, 27.07.06) Oberlandesgericht München Aktenzeichen 4St RR 53/06
Radaranlage: Gegenblitz ist Sachbeschädigung
Wer mit am Auto angebrachten Reflektoren dafür sorgt, dass Fotos von Radaranlagen überbelichtet werden, kann wegen Sachbeschädigung verurteilt werden, obwohl eigentlich kein Schaden an der Kamera entsteht.