Nutzt ein Radfahrer den Radweg nicht und kommt auf der Fahrbahn ins Rutschen aufgrund einer dort befindlichen erkennbaren Ölspur, so dass es zu einem Unfall mit einem Pkw kommt, haftet er zu 50 Prozent für den Schaden selbst. (tra) Oberlandesgericht Frankfurt/Main Aktenzeichen 24 U 34/11
Radweg ignoriert - Mitschuld für Radfahrer
Fährt ein Radfahrer nicht auf dem Radweg, kann er bei einem Unfall eine Mitschuld zugewiesen bekommen.