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Reifenschaden durch Fahrbahn

09.05.2014 08:14 Uhr
Reifenschaden
Kommt es durch ungesicherte Fräßarbeiten zu einem Reifenschaden haftet der Straßenbaulastträger
© Foto: picture alliance/empics

Beschädigt sich ein Fahrzeugführer den Reifen an einer ungesicherten Auffräsung der Fahrbahn, haftet der Straßenbaulastträger.

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Kommt es zu einem Reifenschaden am Fahrzeug, weil der Fahrzeugführer durch das Überfahren einer ungesicherten Auffräsung des Fahrbahnbelages nicht vorsichtig genug fährt, so haftet hierfür der Straßenbaulastträger. Das gilt, wenn die geschaffene Gefahrenlage leicht abgesperrt oder durch Warnschilder ohne weiteres hätte abgesichert werden können.

Allerdings muss sich der geschädigte Fahrzeugführer ein Mitverschulden anlasten lassen. Im vorliegenden Fall waren dies 50 Prozent. Schließlich darf er nur so schnell fahren, wie er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann.

(jlp)

Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen 12 U 66/12

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