Kommt es zu einem Reifenschaden am Fahrzeug, weil der Fahrzeugführer durch das Überfahren einer ungesicherten Auffräsung des Fahrbahnbelages nicht vorsichtig genug fährt, so haftet hierfür der Straßenbaulastträger. Das gilt, wenn die geschaffene Gefahrenlage leicht abgesperrt oder durch Warnschilder ohne weiteres hätte abgesichert werden können.
Allerdings muss sich der geschädigte Fahrzeugführer ein Mitverschulden anlasten lassen. Im vorliegenden Fall waren dies 50 Prozent. Schließlich darf er nur so schnell fahren, wie er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann.
(jlp)
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 66/12