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Reparaturkosten: Gutachten gilt

16.07.2012 13:01 Uhr

Stellt ein Gutachten fest, dass das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist, weil die Reparatur die Grenze von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigt, darf sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dies tatsächlich auch der Fall ist.

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Stellt ein Gutachten fest, dass das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist, weil die Reparatur die Grenze von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigt, darf sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dies tatsächlich auch der Fall ist.

Liegen die hinterher festgestellten Reparaturkosten über dieser Grenze, dann muss er sich nicht auf die Abrechnung auf Totalschadensbasis verweisen lassen.

Vielmehr hat er weiter Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, auch in dem erhöhten Umfang. 

(tra)

Landgericht Stuttgart

Aktenzeichen 10 O 134/11

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