Bei den auf der Straße aufgebrachten Fahrtrichtungszeichen beziehungsweise Pfeilen handelt es sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um verbindliche Fahrtrichtungsgebote. Fahrzeugführer, die einer solchen Fahrtrichtung nicht folgen, verstoßen gegen das Fahrtrichtungsgebot und haften unter Umständen bei einem Verkehrsunfall.
(jlp)
Aktenzeichen VI ZR 161/13