Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss sich der Fahrzeugführer, der an einer roten Ampel von der Rechtsabbiegerspur auf die Linksabbiegerspur wechseln will und sich zu diesem Zweck vor ein anderes Fahrzeug setzt, mit dem Fahrer dieses Fahrzeugs verständigen und sicherstellen, dass ihn dieser gesehen hat. Hierauf verweist der Deutsche Anwaltsverein (DAV).
Im vorliegenden Fall wollte der Betroffene an einer roten Ampel die Spur wechseln und setzte sich in eine Lücke vor einen Lkw ohne Sichtkontakt mit dessen Fahrer aufzunehmen. Da der Fahrer des Lkw den Pkw-Führer nicht wahrgenommen hatte, kam es zur Kollision bei der Anfahrt.
Nach Ansicht des Gerichts müsse der Betroffene 70 Prozent des Schadens tragen, da er den Unfall durch sein Verhalten verursacht hatte. Der Lkw-Fahrer habe jedoch eine Mitschuld, da er sich beim Anfahren nicht vergewissert hatte, ob die Fahrbahn vor ihm frei sei.
(tf)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen I-9 U 5/12