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Rotlichtverstoß wiegt zu schwer

04.07.2023 10:44 Uhr | Lesezeit: 1 min
Amel
Rotlicht überfahren? Schlecht! Vor allem, wenn es um das Thema Haftungsverteilung geht
© Foto: Anski/iStock/Getty Images Plus

Wer bei Rot in eine Kreuzung einfährt, handelt grob fahrlässig. Aber was passiert, wenn es dabei zur Kollision mit einem Unfallgegner kommt, der bei Grün einfährt? Trägt dieser dennoch eine Mitschuld?

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Nein, sagte das OLG Saarland, so ein Rotlichtverstoß verdränge „regelmäßig die Betriebsgefahr und ein geringfügiges Verschulden“ eines Unfallgegners, der seinerseits bei Grün in die Kreuzung einfährt. Der Rotlichtverstoß wiege einfach zu schwer und sei mit großen Gefahren verbunden, ist im Urteil zu lesen.

Das LG Saarbrücken hatte noch anders entschieden, als es ein 25-prozentiges Mitverschulden des bei Grün Einfahrenden angenommen hatte.

Saarländisches Oberlandesgericht
Aktenzeichen 3 U 11/23 

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