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Rücksichtsloser Spurwechsel

30.04.2014 15:54 Uhr
Rücksichtsloser Spurwechsel
Wer die Spur wechseln möchte, ist zur Rücksichtnahme verpflichtet
© Foto: Daniel Bujack_Fotolia

Wer bei einem Spurwechsel den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet, haftet im Falle einer Kollision allein.

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Wer die Fahrspur wechseln möchte, muss in besonderer Weise den nachfolgenden Verkehr auf der Spur beachten, auf die gewechselt werden soll. Dies ergibt sich aus Paragraf 7 der Straßenverkehrs-Ordnung. 

Missachtet der Betroffene diese Rücksichtnahmepflicht, so haftet er für eine Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug allein. Denn die Betriebsgefahr dieses Autos tritt hinter die des wechselnden Fahrzeugs zurück.

Dies gilt unabhängig davon, dass der Nachfolgende womöglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Hierauf kommt es nicht mehr an.

(tra)

Landgericht Freiburg

Aktenzeichen 8 O 21/12

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