Kann jemand nach einem Neuwagenkauf das Fahrzeug in einer beliebigen Werkstatt des Herstellers reparieren lassen und dort auch Ansprüche auf Mängelbeseitigung geltend machen, heißt das nicht, dass auch der Rücktritt vom Vertrag in jeder beliebigen Werkstatt des Herstellers erklärt werden kann. Dies kann nur gegenüber dem Verkäufer erfolgen und muss auch in der Filiale geschehen, in der der Kauf abgeschlossen worden ist. Dies gilt zumindest dann, wenn die einzelnen Filialen eine eigenständige Rechtsform haben. (tra) Oberlandesgericht Bremen Aktenzeichen 1 U 62/10
Rücktritt vom Vertrag geht nur beim Verkäufer
Wer vom Vertrag zurücktreten möchte, muss sich dazu an den Verkäufer wenden.