Eine Autofahrerin wollte aus ihrer Waschbox herausfahren. Wegen schlechter Sichtverhältnisse kollidierte sie bei der Ausfahrt mit einem anderen Fahrzeug. Das Oberlandesgericht München sprach der Autofahrerin nur einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 30 Prozent zu.
Derjenige, der eine schlechte Sicht hat, muss im Straßenverkehr Vorsicht walten lassen. Er muss sich "eintasten", also sehr langsam ("zentimeterweise", "unter Schrittgeschwindigkeit"), stets bremsbereit einfahren und bei gegebenem Anlass sofort bremsen. Aus diesen Gründen wurde der Schadenersatzanspruch der Autofahrerin deutlich zu ihren Lasten herabgesetzt.
(jlp)
Oberlandesgericht München
Aktenzeichen 10 U 642/15